Kostenübernahme
Osteopathie
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung der Heilpraktiker. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zum Teil die Behandlungskosten. Dies variiert von Kasse zu Kasse. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Osteopathie übernommen wird. Voraussetzung ist in der Regel ein Privatrezept.
Bitte beachten Sie, dass die AOK Baden-Württemberg Kosten der Osteopathie nur bei einer Kassenzulassung der Praxis übernimmt.
Da ich keine physiotherapeutische Praxis bin, werden die Kosten nicht übernommen.
Private Krankenversicherung und Zusatzversicherung
Behandlungskosten für Osteopathie nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker werden von den Privaten Kassen und Zusatzversicherungen übernommen. Ob eine Verschreibung benötigt wird, fragen Sie bitte bei der Versicherung nach.
Selbstzahler
Die Behandlung ist jeder Zeit ohne Rezept oder Verschreibung möglich.
Naturheilkunde
Die Abrechnung meiner Leistung für Naturheilkunde erfolgt über die GebüH (Gebührenverordnung der Heilpraktiker). Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse nach, ob diese Leistungen übernommen werden.
Bei einer Labordiagnostik erstellt das Labor eine Rechnung, die Ihnen zu gesendet wird.